Fragen und Antworten
Was sind die Voraussetzungen für die Anmietung von Kraftfahrzeugen?
- Mindestalter 21 Jahre
- Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Gültigen europäischer Reisepass oder Personalausweis
- Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Führerschein (Klasse B)
- Datenschutzerklärung
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung
- Vertretungserklärung je Mietvorgang, (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
- Betreuungsausweis in Kopie
- Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
Was sind die Voraussetzungen für die Anmietung von Mobilitätshilfen?
- Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Gültigen europäischer Reisepass oder Personalausweis
- Als Alternative gilt die Vorlage eines internationalen Reisepasses zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Datenschutzerklärung
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung
- Vertretungserklärung je Mietvorgang, (Verwendung ausschließlich auf dem firmeneigenen Vordruck der freedom-rent e. K.)
- Betreuungsausweis in Kopie
- Bestellungsurkunde (Aktz.) in Kopie
Was muss ich bei der Abholung mitbringen?
- Gültiger europäischer Führerschein Hauptfahrer (Nur bei Kraftfahrzeugen)
- Gültiger europäischer Führerschein Zusatzfahrer (Nur bei Kraftfahrzeugen)
- Reisepass zusammen mit einer behördlichen Meldebescheinigung im Original, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Nachweis über die im Voraus online geleistete Zahlung für das Mietobjekt sowie über die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution, vorzulegen in Form einer Zahlungsbestätigung, eines Überweisungs- oder Transaktionsbelegs.
Wie buche ich ein Mietobjekt?
- Über unsere Website www.freedom-rent.de
- Telefonisch unter 0241 – 40 95 46 87 oder 0151 18 18 42 90 (nur zu den Öffnungszeiten)
Worauf ist bei der Nutzung rollstuhlgerecht umgebauter Fahrzeuge zu achten?
- Vor Antritt jeder Fahrt eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass der zu transportierender Rollstuhl einschließlich der darin beförderten Person für den Transport im jeweiligen Fahrzeug geeignet und zulässig ist.
- Die jeweils zulässige Tragfähigkeit der Auffahrrampe bzw. Hebebühne zwingend zu beachten.
- Das jeweils zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist zwingend zu beachten.
Ist eine Fahrt ins Ausland erlaubt?
- Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich*, Großbritannien*, Irland, Island, Italien*, Kroatien*, Lettland*, Litauen*, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen*, Portugal*, Slowakei*, Slowenien*, Schweden, Schweiz, Spanien*, Tschechien*.
- Bei Übernachtungen oder Parken über mehrere Tage in den mit * gekennzeichneten Ländern ist das Fahrzeug nur in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abzustellen
Wann kommt der Vertrag zustande?
- Die Buchung wird erst mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters verbindlich.
- Vertragsabschlüsse sind digital rechtsverbindlich möglich.
Welche Zahlungsbedingungen gelten?
- Zahlung ausschließlich per EC-/Kreditkarte oder PayPal; Barzahlung ausgeschlossen.
Wie erhalte ich die Rechnung?
- Die Rechnung wird grundsätzlich digital versendet.
Ist eine Kaution erforderlich?
- NEIN – derzeit wird keine Kaution erhoben.
Kann ich das Mietobjekt vorzeitig zurückgeben?
- JA - Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts bleibt der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe geschuldet. Eine (anteilige) Erstattung ist ausgeschlossen.
Wie wird die Miete berechnet?
- Stundenweise - Tagesmietpreis - Wochenmietpreis - Monatsmietpreis
- Wochenpauschalen - Monatspauschalen (28 Tage) sind während der Mietlaufzeit unveränderbar.
Wie lang ist die Mietdauer?
- Die Mietdauer richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Was passiert bei verspäteter Rückgabe?
- Die Mietdauer richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit um mehr als eine Stunde wird als zusätzlicher Miettag gewertet und mit dem jeweils gültigen Tagesmietpreis berechnet. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte oder zum Zeitpunkt geltende Stunden-, Spezial- oder Aktionspreise.
Wie kann ich die Mietdauer verlängern?
- Die Mietdauer richtet sich nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum und ist verbindlich. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und ist vom Mieter rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt, einzuholen. Dies gilt insbesondere für rollstuhlgerecht umgebaute Fahrzeuge.
- Aufgrund der besonderen Nachfrage kann eine Verlängerung der Mietdauer nicht gewährleistet werden.
- Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer besteht nicht.
- Eine Verlängerung kann – sofern überhaupt möglich – nur einmalig und nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
- Bei einer Verlängerung der Mietdauer finden zuvor gewährte Staffel- oder Sonderpreise keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Verlängerung durch den Vermieter genehmigt wurde.
Wo kann ich das Mietobjekt abholen und zurückgeben?
- Abholung und Rückgabe am vereinbarten Ort während den Öffnungszeiten.
Was passiert, wenn ich die Verlängerung versäume?
- Eine unberechtigte Weiterbenutzung des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes, insbesondere der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Wer darf das Fahrzeug nutzen?
- Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Fahrer und Zusatzfahrer geführt werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Wie darf das Fahrzeug genutzt werden?
- Das Mietobjekt darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.
- Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Keine Nutzung für Motorsport, Transport gefährlicher Güter oder rechtswidrige Zwecke.
Wie ist die Tankregelung geregelt?
- Der Mieter erhält das Kraftfahrzeug vollgetankt und hat dieses bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Ausgenommen hiervon sind rollstuhlgerecht umgebaute Fahrzeuge.
- Das Kraftfahrzeug ist bei Rückgabe vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Die Kraftstoffkosten trägt der Mieter vollständig.
- Bei Diesel-Fahrzeugen ist das Betanken mit Bio-Diesel grundsätzlich untersagt.
- Schäden, Folgeschäden oder Mehrkosten, die durch eine falsche Betankung oder die Verwendung nicht freigegebener Betriebsmittel entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe.
Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nicht betanke?
- Bei Rückgabe des Mietobjekts ohne vollständige Betankung berechnet der Vermieter die fehlende Kraftstoffmenge zum jeweils gültigen Kraftstoffpreis sowie eine Aufwandspauschale zzgl. für die Betankung des erforderlichen Zeitaufwandes je angefangenen 15 Minuten gemäß Preisliste. Ein Nachweis geringerer Kosten bleibt ausgeschlossen.
- Service für die Betankung kann zu einer Pauschale im Vorfeld dazu gebucht werden.
Was tun bei einem Schaden während der Mietzeit?
- Treten während der Mietzeit Schäden oder Mängel auf, ist der Vermieter zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise unverzüglich, spätestens jedoch während der Geschäftszeiten, telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
- Unterlässt der Mieter die Einholung einer Weisung bzw. Zustimmung des Vermieters oder veranlasst er Reparaturen eigenmächtig, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Reparaturkosten in vollem Umfang.
- Reparaturen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nur durchgeführt werden, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten je Einzelfall 50,00 EUR netto nicht übersteigen. In diesem Fall ist das ausgetauschte Altteil mit dem entsprechenden Beleg dem Vermieter bei Rückgabe des Mietobjekts auszuhändigen.
- Verschleißschäden gehen zu Lasten des Vermieters, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter zurückzuführen sind.
Was tun bei einem Unfall?
- Der Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet sich, bei einem Unfall unverzüglich die Polizei zur Feststellung des Unfallhergangs hinzuzuziehen und alle zur Klärung der Schuldfrage erforderlichen Feststellungen am Unfallort eigenverantwortlich zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Zeugen- und Beteiligtenangaben sowie die Anfertigung von Fotos und sonstigen Beweismitteln.
- Ein Schuldanerkenntnis oder eine vergleichbare Erklärung darf vom Mieter bzw. Fahrer unter keinen Umständen ohne Hinzuziehung der Polizei am Unfallort abgegeben oder unterzeichnet werden.
- Der Vermieter ist sofort telefonisch über den Unfall zu benachrichtigen. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Unfallhergangs zu übergeben.
- Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, folgende Daten vollständig festzuhalten und dem Vermieter zur Verfügung zu stellen:
- Personalien und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen
- Zeitpunkt, Ort, Straße und Unfallhergang
- amtliche Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge
- polizeiliche Vorgangsnummer bzw. Knnzeichen/Anschrift der Dienststelle (sofern vorhanden)
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
- Der Mieter bzw. der Fahrer verpflichtet sich, bei einem Verlust, Diebstahl unverzüglich die Polizei zur Feststellung des Hergangs hinzuzuziehen und alle zur Klärung der Schuldfrage erforderlichen Feststellungen am Verlust-, Diebstahlort eigenverantwortlich zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Aufnahme von Zeugen- und Beteiligtenangaben sowie die Anfertigung von Fotos und sonstigen Beweismitteln. Ein Schuldanerkenntnis oder eine vergleichbare Erklärung darf vom Mieter bzw. Fahrer unter keinen Umständen ohne Hinzuziehung der Polizei am Verlust-, Diebstahlort abgegeben oder unterzeichnet werden.
- Der Vermieter ist sofort telefonisch über den Verlust-, Diebstahl zu benachrichtigen. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Verlust-, Diebstahls zu übergeben.
- Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Mietobjekten (Mobilitätshilfen sowie Zubehör) haftet der Mieter in voller Höhe für die zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Neuanschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert).
- Ein Abzug „neu für alt“ oder sonstige Abschläge werden ausgeschlossen.
- Die Neu- bzw. Ersatzbeschaffung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter trägt die hierfür anfallenden Neuanschaffungskosten gemäß den zum Zeitpunkt des Schadensfalls geltenden Wiederbeschaffungskosten.
Was ist bei einer Stornierung zu beachten?
- Roll-In Fahrzeuge: mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin
- Transporter / 9 Sitzer Fahrzeuge / Mietartikel:mindestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin
- Vertragsstrafe für die Fristverletzung = Tagesmietpreis (ausgenommen Stunden-, Spezial- oder Aktionspreise) zzgl. Stornogebühr 30 % des gebuchten Miettarifs, mindestens jedoch 45,00 EUR
Ist eine Lieferung des Mietobjekts möglich?
- Die Lieferung von Fahrzeugen ist vom Bestimmungsort aus innerhalb eines Umkreises von 300 km gegen gesonderten Aufpreis möglich.
- Die Lieferung von Rollstühlen sowie weiteren Miet- und/oder Verkaufsartikeln ist bundesweit innerhalb Deutschlands an den vom Mieter angegebenen Bestimmungsort gegen gesondert berechnete Versand- bzw. Paketkosten und/oder gegen Aufpreis möglich.
- Für die Lieferung vom Bestimmungsort aus innerhalb eines Umkreises von 10 km berechnen wir eine Pauschale von 25,00 EUR sowie jede weitere KM mit 1,50 EUR.
- Ein kurzfristig angefragter Abhol- bzw. Hol- und Bringservice für das Kraftfahrzeug / Mietobjekt ist nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Ein Anspruch auf Durchführung dieses Services, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen, besteht nicht.
- Beim Hol- und Bringservice erfolgen Auslieferungen montags bis freitags ab 10:00 Uhr. Die Lieferung richtet sich nicht nach dem vereinbarten Mietzeitbeginn. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt der Abfahrt des Fahrzeugs von der Abholstation. Beispiel: Bei einem Mietzeitbeginn um 14:00 Uhr beginnt die Auslieferung frühestens ab diesem Zeitpunkt an der Abholstation.
- Die Abholung des Fahrzeugs ist vom Mieter so zu organisieren, dass dieses am Mietende spätestens bis 17:00 Uhr an der Abholstation eintrifft. Dies gilt auch dann, wenn das vertraglich vereinbarte Mietende nach 17:00 Uhr liegt.
Was passiert bei Strafzetteln oder sonstigen Gebühren?
- Bearbeitung von Verwarnungen, Bußgeldbescheiden, Maut-, Park-, oder sonstigen Gebühren, die dem Vermieter während oder nach der Mietzeit bekannt oder zugestellt werden.
- Für jeden Bearbeitungsvorgang wird eine Aufwandspauschale von 30,00 EUR netto berechnet.
Welche Pflichten habe ich?
- Jeder Schaden am Mietobjekt – auch geringfügige Schäden – sowie jeder Verkehrsunfall während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Verlust des Führerscheins oder sonstige Umstände, die seine Fahrberechtigung einschränken oder aufheben, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Das Fahrzeug oder Mietobjekt pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben
- Etwaige vor Mietbeginn bestehende Schäden werden im Rahmen der Übergabe erfasst und dokumentiert und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
- Nach Mietende ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt bei der Rückgabe nochmals auf vorhandene bzw. Neue Schäden zu überprüfen. Etwaige Schäden sind vom Vermieter in digitaler Form zu dokumentieren und vom Mieter zu bestätigen (zu quittieren).
- Das Mietobjekt ist bei Rückgabe in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zu übergeben.
Was beinhaltet die Best-Price-Garantie?
So funktioniert die Best-Price-Garantie
- Das Vergleichsangebot muss identisch sein (Datum, Uhrzeit, Strecke, Fahrzeug, Leistungen).
- Es muss sich um einen seriösen, öffentlich zugänglichen Anbieter handeln.
- Das Angebot muss nachweisbar sein (Link oder Screenshot).
- Gültig innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage/Buchung.
- Nicht gültig bei Privatangeboten, Auktionen oder Sonderaktionen (z. B. Gutscheine).
Stand 21.04.2026